Fahrgasterhebungen in den Bussen der HST

Fahrgasterhebungen in den Bussen der HST

Vom 8. April – 28. April 2024 führt die Hagener Straßenbahn AG wieder Fahrgastzählungen in ihrem Liniennetz durch. Diese sind vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr verpflichtend vorgeschrieben. Bei dieser Erhebung werden keine personenbezogenen Daten erfasst, sondern lediglich folgende Ticketmerkmale:

  1. Die Art des Fahrausweises (z.B. Ticket 2000, Schwerbehindertenausweis)
  2. Das ausgebende Unternehmen (z.B. Hagener Straßenbahn AG)
  3. Der Tarifbereich (z.B. VRR-Tarif)

Die Erfassung erfolgt mit einem mobilen Erhebungsgerät (Smartphone).

Die Hagener Straßenbahn AG weist darauf hin, dass jeder Fahrgast gemäß der allgemeinen Beförderungsbedingungen verpflichtet ist, dem Zählpersonal den Fahrausweis vorzuzeigen.

Die mit der Fahrgastzählung beauftragten Mitarbeiter sind anhand eines Ausweises unmittelbar zu erkennen.

Bitte unterstützen Sie unser Erhebungspersonal und halten im Falle einer Erhebung Ihren Fahrausweis zur Erfassung bereit.