Tarifgebiete, Regionen & Preisstufen

Tarifgebiete, Regionen & Preisstufen

Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte / Gemeinden und setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen. Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren gelten ermäßigte Ticketpreise.

Preisstufen

Die Preisstufe A gilt in der Regel für Fahrten innerhalb einer Stadt.

A1 in kleineren Städten und Gemeinden

A2 in elf größeren Städten bzw. Großstädten mit einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz: Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim, Neuss/Kaarst, Oberhausen, Remscheid, Solingen

A3 in fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot: Bochum, Dortmund, Essen, Düsseldorf und Wuppertal

Informationen zu den einzelnen Preisstufen

Die Broschüre Der Tarif im Überblick vermittelt die wesentlichen Basisinformationen rund um den öffentlichen Personennahverkehr im Verbundraum.

Informationen zur Preisstufe A finden Sie auf S.6 - S.7

Informationen zur Preisstufe B finden Sie auf S.8 - S.19

Informationen zur Preisstufe C finden Sie auf S. 20 - S.29

Informationen zur Preisstufe D finden Sie auf S.7

Über die Verbundgrenzen hinaus

Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen, gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen. Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangs­regelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet:

  • Aachener Verkehrsverbund (AVV)
  • Verkehrsverbund Rhein­ Sieg (VRS)
  • WestfalenTarif

Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten.

Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen:

  • Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben, gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinschaft.
  • In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft.

Fahrten über den Verbund hinaus

Mit dem EinfachWeiterTicket NRW sind Sie einfach und unkompliziert in ganz NRW (VRR, AVV, VRS, WT) unterwegs. Voraussetzung ist, dass Sie eine Zeitkarte oder ein netzweites KombiTicket von VRR, AVV, VRS oder WT bzw. eine Zeitkarte des NRW-Tarifs besitzen. Mehr Informationen zum EinfachWeiterTicket NRW finden Sie hier.

Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Es gilt der VRS­-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich.

VRR_VRS Übergangstarif

Aachener Verkehrsverbund (AVV)

Es gilt der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich.

VRR_AVV Übergangstarif

WestfalenTarif

Im Übergang zwischen VRR und dem WestfalenTarif gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einem kann man von allen Tarifgebieten im VRR zu folgenden Tarifgebieten im Westfalentarif mit einem VRR-Ticket fahren:

  • Bergkamen
  • Bocholt
  • Borken
  • Heiden
  • Holzwickede
  • Isselburg
  • Kamen
  • Lünen
  • Raesfeld
  • Reken
  • Rhede
  • Schwerte
  • Unna

Darüber hinaus gilt der VRR-Tarif auch zwischen diesen Gebieten, wenn mindestens ein VRR-Gebiet befahren wird. 

Der WestfalenTarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten WestfalenTarif (mit Ausnahme der oben genannten Tarifgebiete des WestfalenTarifes) und folgenden VRR-Tarifgebieten:

  • Datteln/Oer Erkenschwick
  • Dortmund Mitte/West
  • Dortmund Ost
  • Hagen
  • Haltern am See
  • Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
  • Waltrop
  • Witten/Wetter/Herdecke

VRR_Westfalentarif

Fahrten in die Niederlande

Als einwohnerstärkster Verkehrsverbund Europas grenzt der VRR an die Niederlande und unterhält auch Nahverkehrsverbindungen ins Nachbarland. So können die VRR-Linien nach Venlo, Nijmegen und Arnhem mit dem Verbundtarif genutzt werden. Hier bekommen Sie eine kleine Übersicht darüber, wie Sie mit dem VRR in die Niederlande fahren können.

Fahrten in die Niederlande / Met het VRR comfortabel naar het buurland

Tarifliche Grundlagen

Innerhalb der niederländischen Gebiete kann der VRR-Tarif aber nicht genutzt werden, sondern stets für den Übergang zwischen dem VRR und den angrenzenden niederländischen Städten.
Grundsätzlich können Sie die niederländischen Tarifgebiete anfahren, sofern diese in Ihrem festgelegten Geltungsbereich enthalten sind. Bei Zeit- bzw. Monatstickets mit der verbundweiten Preisstufe D können Sie ebenfalls bis in die niederländischen Gebiete fahren. Sofern Ihr Monatsticket der Preisstufe A, B oder C nicht bis dorthin reicht, können Sie mit einem ZusatzTicket pro Fahrt dorthin fahren.
Bei Tickets im BarTarif genügt ein Kauf in der jeweils erforderlichen Preisstufe von Start bis Ziel. Es können auch PauschalpreisTickets des NRW-Tarifes im Übergang genutzt werden.

Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises können mit diesem nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – und damit nur bis zur letzten Station innerhalb des VRR fahren. Als Anschlussticket kann dann ein VRR-Ticket der jeweils erforderlichen Preisstufe (z.B. Preisstufe A ab Nettetal Kaldenkirchen) genutzt werden.

Weitere Informationen zu Fahrpreisen innerhalb der Niederlande können Fahrgäste auf der Internet-Seite www.9292.nl erhalten (auch in englischer Sprache verfügbar).