Ticket und Tarife 2026 und Überleitungsregelung

Was ändert sich ab 1. Januar 2025 bei meinen Tickets für Bus und Bahn?

Tarif- und Ticketinformation zum 01. Januar 2026

Mit dem neuen Jahr kommen einige Tarifanpassungen auf Fahrgäste zu. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier beantwortet.

Wie verändern sich die Preise im VRR-Tarif?
Die Gremien des VRR haben beschlossen, dass es zum 01. Januar 2026 eine generelle Preisanpassung von + 4,9 % geben wird. Eine Übersicht gibt es hier.

Wie verändert sich der Preis des DeutschlandTickets?
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Preis des (regulären) DeutschlandTickets ab dem 01.01.2026 auf 63 € anzuheben. Das hat Auswirkungen auf die gesamte DeutschlandTicket-Produktfamilie, sodass sich die Preise wie folgt verändern:

  • DeutschlandTicket Job 59,85 €
  • DeutschlandTicket Sozial 53,00 €
  • DeutschlandTicket SchuleSelbstzahler 43,00 €, unverändert bleiben die Preise für
    • DeutschlandTicket SchuleAnspruchsberechtigte 1. Kind 14,00 €
    • DeutschlandTicket Schule Anspruchsberechtigte 2. Kind 7,00 €
    • DeutschlandTicket Schule Anspruchsberechtigte ab 3. Kind 0,00 €
  • Deutschlandsemesterticket Wintersemester 2025/2026 34,80 €

Unveränderte und neue Ticketangebote für unterschiedliche Bedürfnisse

Die Preise für Fahrten mit eezy.nrw bleiben trotz der allgemeinen Tarifsteigerung stabil. 

Was mache ich mit meinen noch nicht genutzten Tickets?
Tickets, die Sie bis zum 31.12.2025 kaufen, können Sie noch bis zum 31.03.2026 nutzen. Weitere Infos dazu, siehe unten. 

Tarifgebiete im VRR: vereinfacht und mit neuem Zuschnitt

Zentraler Baustein der zweiten Stufe ist die Vereinfachung des Tarifgebietsmodells. Die Städte Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal, die bislang in jeweils zwei Tarifgebiete unterteilt waren, werden jeweils zu einem einzigen Tarifgebiet zusammengeführt. Für Fahrgäste bedeutet dies, dass die Ticketwahl einfacher und die Geltungsbereiche transparenter werden. Darüber hinaus werden im Niederrhein sowie in Teilen des Ruhrgebiets die Tarifgebietsgrenzen neu gezogen und stärker an den tatsächlichen Verkehrsströmen ausgerichtet. Damit trägt der VRR gezielt den Mobilitätsbedürfnissen der Bürger:innen Rechnung und erleichtert die Nutzung des Nahverkehrs insbesondere für Fahrgäste, die nur gelegentlich mit Bus und Bahn unterwegs sind. Besonders Nutzer:innen des Bartarifs und des digitalen Tarifs eezy.nrw profitieren von dieser kundenorientierten Anpassung.

Die Waben und der Zwei-Waben-Tarif gehören der Vergangenheit an

Mit den strukturellen Änderungen einher geht auch die Abschaffung der Waben und des Zwei-Waben-Tarifs, mit dem angrenzende Tarifgebiete mit unterschiedlichen Preisstufen mit einem Ticket der Preisstufe A befahren werden können. Dieses System wurde geschaffen, um Tarifhärten an Stadtgrenzen abzumildern. Neue Mobilitätsformen und die hohe Akzeptanz moderner Ticketangebote wie dem DeutschlandTicket und eezy.nrw haben gezeigt, dass starre, historisch gewachsene Tarifstrukturen nicht mehr zeitgemäß sind. Lediglich weniger als ein Prozent der heutigen Kund:innen sind von der Umstellung betroffen. 

 

Überleitungsregelungen für das Jahr 2026 für Tickets nach Tarifstand 01.01.2026

In Ergänzung der VRR-Beförderungsbedingen zur Erstattung von Tickets (§ 8 Fahrgelderstattung) und darüber hinaus gelten für die Überleitung von Tickets nach Tarifstand 01.01.2026 für die Zeit ab dem 01.01.2026 folgende Regelungen:

1. Abfahrregelung

EinzelTickets, 4erTickets, 10erTicket, 4-StundenTicket, 24-/48-StundenTickets, FahrradTickets und ZusatzTickets zum alten Preis nach Tarifstand 01.01.2025 werden bis zum 31.12.2025, 24.00 Uhr verkauft.

Sofern sie auf Vorrat erworben wurden, können sie bis zum Betriebsschluss des 31.03.2026 zur Fahrt benutzt werden. Über elektronische Vertriebswege verkaufte 10er- und 4erTickets unterliegen dem HandyTicket-Verfahren und können ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden.

Als Betriebsschluss gilt:

  • im Schienenverkehr der DB AG und bei sonstigen Eisenbahnverkehrsunternehmen 3.00 Uhr des Folgetages,

  • ansonsten der Beginn der nächtlichen Betriebsruhe oder der Abschluss der NachtExpress-Fahrten am Folgetag.

2. Umtauschregelung

Die bei der Hagener Straßenbahn AG erworbenen Tickets werden in den Kunden-Centern, an der
Körnerstraße, sowie am Hauptbahnhof, umgetauscht.
Nicht genutzte oder teilweise genutzte Tickets, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember
2025 gekauft wurden, können bis zum 31. Dezember 2028 umgetauscht werden.

  • Der Kunde zahlt lediglich die Preisdifferenz zum neuen Ticket.
  • Der Differenzbetrag wird auf 5 Cent gerundet.
  • Ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt fällt nicht an

3. Gültigkeit von Monatskarten

Monatskarten sowie dazugehörige Aufpreise (z.B. 1. Wagenklasse DB) zum alten Preis für den Monat Dezember 2025 gelten bis zum Betriebsschluss des 02.01.2025.

Für den Monat Januar 2026 werden Monatskarten sowie die dazugehörigen Aufpreise nur zum neuen Preisstand 2026 ausgegeben.