Überleitungsregeln

Überleitungsregelungen für das Jahr 2023 für Tickets nach Tarifstand 01.01.2022

 

Überleitungsregelungen für das Jahr 2023 für Tickets nach Tarifstand 01.01. 2022

 

In Ergänzung der VRR-Beförderungsbedingen zur Erstattung von Tickets (§ 8 Fahrgelderstattung) und darüber hinaus gelten für die Überleitung von Tickets nach Tarifstand 01.01.2022 für die Zeit ab dem 01.01.2023 folgende Regelungen:

 

1. Abfahrregelung

EinzelTickets, 4erTickets, 10erTicket, 4-StundenTicket, 24-/48-StundenTickets, FahrradTickets und ZusatzTickets zum alten Preis nach Tarifstand 01.01.2022 werden bis zum 31.12.2022, 24.00 Uhr verkauft.

 

Sofern sie auf Vorrat erworben wurden, können sie bis zum Betriebsschluss des 31.03.2023 zur Fahrt benutzt werden. Über elektronische Vertriebswege verkaufte 10er- und 4erTickets unterliegen dem HandyTicket-Verfahren und können ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden.

 

Als Betriebsschluss gilt:
 

  • im Schienenverkehr der DB AG und bei sonstigen Eisenbahnverkehrsunternehmen 3.00 Uhr des Folgetages,
  • ansonsten der Beginn der nächtlichen Betriebsruhe oder der Abschluss der NachtExpress-Fahrten am Folgetag.

 

2. Umtauschregelung

Ein Umtausch für auf Vorrat gekaufte, jedoch nicht benutzte (auch teilweise benutzte Mehrfahrtenausweise), 4erTickets und 10erTickets nach Tarifstand 01.01.2022 gegen Tickets nach dem jeweiligen Tarifstand ist gegen Zuzahlung des Differenzbetrages in Euro bis zum 31.12.2025 beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Der Differenzbetrag bei Umtausch wird kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.

 

3. Gültigkeit von Monatskarten

Monatskarten sowie dazugehörige Aufpreise (z.B. 1. Wagenklasse DB) zum alten Preis für den Monat Dezember 2022 gelten bis zum Betriebsschluss des 02.01.2023.

 

Für den Monat Januar 2023 werden Monatskarten sowie die dazugehörigen Aufpreise nur zum neuen Preisstand 2023 ausgegeben.