SchokoTicket Bestellung

Ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km, haben Schüler*innen ggf. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Bei Grundschüler*innen gilt das bereits ab 2 km. Bei der Sekundarstufe II liegt die Grenze bei 5 km. Für die Anspruchsprüfung und einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Schulsekretariat.

Eigenanteile des SchokoTickets
Höchstgrenzen für die Eigenanteile anspruchsberechtigter Schüler*innen:

  • 14,00 Euro für das erste Kind
  • 7,00 Euro für das zweite Kind

Rabatt für Selbstzahlende
Es wird ein Rabatt für Selbstzahlende des SchokoTickets ab dem dritten Kind gewährt. Eine Familie zahlt dann für das dritte Kind den Selbstzahlerpreis von nur noch 19,70 Euro pro Monat. Jedes weitere selbstzahlende Kind aus einer Familie erhält das SchokoTicket umsonst.
Um den Rabatt ab dem dritten selbstzahlenden Kind zu erhalten, ist bei dem Verkehrsunternehmen ein entsprechender Nachweis einzureichen. 

Bestellung des SchokoTickets
Um das SchokoTicket zu beantragen, muss der Bestellschein vollständig ausgefüllt und mit folgenden Nachweisen eingereicht werden:

  • Unterschrift der Eltern
  • Unterschrift und Stempel der Schule

Der ausgefüllte Bestellschein kann anschließend auf zwei Wegen an die HST übermittelt werden:

  • Per Post: Senden Sie den Bestellschein an die HST.
  • Persönlich: Geben Sie den Bestellschein direkt in einem der KundenCenter der HST ab.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Mit dem folgenden Formular bestellen Sie das Ticket ganz bequem für Ihr Kind: 

SchokoTicket Anträge und Formulare

Verlust des SchokoTickets

Sollte das SchokoTicket verloren gehen, können Sie gegen eine Gebühr von 10,00 Euro eine neue Chipkarte des Tickets bei dem Verkehrsunternehmen erhalten, bei dem Sie das Abo abgeschlossen haben. Bei einem weiteren Verlust der Chipkarte innerhalb von 12 Monaten wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.