DeutschlandTicket
Job Azubi
- Für Elektrohandwerk-Azubis
- Kosten trägt Arbeitgeber
- deutschlandweit gültig
Ab dem 1. Februar 2026 bis zum 31. Juli 2026 können Auszubildende im Elektrohandwerk NRW ein vergünstigtes DeutschlandTicket Job für 37,80 Euro monatlich nutzen.
Der Betrag wird gemäß dem Tarifvertrag des Elektrohandwerks NRW als Mobilitätszuschuss vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Hagener Straßenbahn und dem Ausbildungsbetrieb. Mit Unterzeichnung des Antragsformulars zum DeutschlandTicket Job Azubi schafft der Arbeitgeber die rechtliche Grundlage, damit seine Auszubildenden das vergünstigte Ticket nutzen können.
QuickFacts
| Geltungsbereich | deutschlandweit |
|---|---|
| Zeitliche Gültigkeit | unbegrenzt |
| Zielgruppe | Auszubildende des Elektrohandwerks NRW |
| Format | Chipkarte |
| Preis und Konditionen | Monatliche Kosten von 37,80 € werden direkt mit dem Ausbildungsbetrieb abgerechnet |
| Fahrzeugklassen | Nahverkehr (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalzüge) |
| Kündigung | zum 10. eines Monats zum Monatsende |
| Kombinierbar mit | FahrradTicket für den ganzen Tag, den ganzen Monat oder als Abo 1. Klasse Upgrade für eine Fahrt, den ganzen Monat oder als Abo
|
Ticket-Erweiterungen
FahrradTicket
- Fahrradmitnahme
- gültig in Bus und Bahn
- VRR-weit gültig
Fahrradabo- und Monatsticket
- VRR und NRW weit
- Fahrrad immer dabei
- gültig mit einem VRR-Ticket
ZusatzTicket
- Mehr Nutzen aus dem Ticket
- 1. Klasse oder Erweitern
- gültig mit einem VRR-Ticket
1. Klasse Abo- oder Monatsticket
- 1. Klasse Upgrade
- monatlich kündbar
- VRR- oder NRW-weit gültig
Mobilitätsgarantie
Wenn sich Busse oder Bahnen um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, greift im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens die Mobilitätsgarantie NRW.
Du kannst alternativ entweder mit einem Fernverkehrszug der DB (IC/EC oder ICE) oder einem Taxi oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi und beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro. Dabei handelt es sich um eine NRW-weit einheitliche Serviceleistung. Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nicht außerhalb Nordrhein-Westfalens.