DeutschlandTicket
Sozial
- für Anspruchsberechtigte
- deutschlandweit gültig
- alle Nahverkehrsmittel
Auf Basis des DeutschlandTickets wurde ein Angebot für SozialTicket-Kund*innen und Wohngeldempfänger*innen in NRW erarbeitet: das DeutschlandTicket Sozial. Anspruchsberechtigte können damit im VRR bundesweit im Nahverkehr unterwegs sein. Das Ticket kostet 48 Euro.
Das DeutschlandTicket Sozial ist als Abonnement erhältlich und folgt den gleichen Regelungen bzw. Rahmenbedingungen wie das DeutschlandTicket.
Als Empfängerin oder Empfänger der nachstehenden Leistungen haben Sie Anspruch auf ein DeutschlandTicket Sozial:
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem SGB XII
- Wohngeld nach dem WoGG
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Das DeutschlandTicket Sozial können Sie unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über den Leistungsbezug bei der Hagener Straßenbahn beantragen. Die Bescheinigung über den Leistungsbezug stellt Ihnen die Stadt Hagen oder das Jobcenter Hagen auf Wunsch aus.
QuickFacts
Geltungsbereich | deutschlandweit |
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Zeitliche Gültigkeit | unbegrenzt |
Zielgruppe | Menschen mit Bescheinigung über den Leistungsbezug |
Format | Chipkarte App |
Preis und Konditionen | 48 € |
Fahrzeugklassen | Nahverkehr (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalzüge) |
Kündigungsbedingungen | monatlich bis zum 10. |
Kombinierbar mit | FahrradTicket 1. Klasse Upgrade |
Ticketpreis
Mit dem DeutschlandTicket Sozial können für 48 Euro den ganzen Monat fahren - deutschlandweit und rund um die Uhr, und zwar in Bussen, Bahnen, und Nahverkehrszügen in der 2. Klasse.
Voraussetzung ist eine Anspruchsberechtigung.
Ticket-Erweiterungen
1. Klasse Abo- oder Monatsticket
- 1. Klasse Upgrade
- monatlich kündbar
- VRR- oder NRW-weit gültig
FahrradTicket
- Fahrradmitnahme
- gültig in Bus und Bahn
- VRR-weit gültig
Anspruchsberechtigte
Sie sind anspruchsberechtigt, wenn Sie zum Beispiel:
- Empfänger*in von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger*in von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger*in von Wohngeld
- leistungsberechtigt nach SGB VIII
- leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.
Die Prüfung erfolgt direkt digital über die App oder in den HST-KundenCentern durch Vorlage der Bescheinigung über den Leistungsbezug.
Mobilitätsgarantie

Sollte es wegen Stau, Falschparker*innen oder Störungen an Fahrzeugen und Betriebsanlagen zu Verspätungen kommen, profitieren Sie von der sogenannten Mobilitätsgarantie. Diese gilt, wenn das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel ausfällt oder mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle als im Fahrplan angegeben abfährt.
Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Wenn Sie ihren Weg stattdessen mit einem IC/ EC oder ICE bzw. mit einem Taxi oder einem Sharing-Angebot (z. B. Car-, Bike-, e-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehre) zurücklegen, erstatten wir Ihnen mit einem DeutschlandTicket Sozial, so wie auch mit dem SozialTicket, zwischen 5 Uhr und 19.59 Uhr bis zu 30,00 Euro und zwischen 20 Uhr und 4.59 Uhr bis zu 60,00 Euro.